Die medizinische Hauskrankenpflege kann einen Krankenhausaufenthalt ersetzen oder verkürzen. Der Patient bleibt im vertrauten Umfeld ohne auf qualifizierte Hilfe zu verzichten. Angeordnet werden alle Maßnahmen vom Hausarzt und durchgeführt von unserem diplomierten Pflegepersonal.
Diese Leistung muss ärztlich verordnet sein und vor Behandlungsbeginn von der Krankenkasse bewilligt werden.
Die med. Hauskrankenpflege umfasst unter anderem:
Die Sozialversicherungsanstalten (SVA) leisten Kostenbeiträge zur medizinischen Hauskrankenpflege, wenn dadurch eine ansonsten erforderliche Anstaltspflege vermieden wird.