Die medizinische Hauskrankenpflege umfasst ausschließlich medizinische Leistungen sowie qualifizierte Pflgeleistungen.
Die Leistung muss ärztlich verordnet sein und vor Behandlungsbeginn vom jeweiligen Sozialversicherungsträger bewilligt werden.
Die med. Hauskrankenpflege umfasst unter anderem: